Fahrschule Adam
Karlstraße 55, 64283 Darmstadt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausbildungsverträge zwischen der Fahrschule Adam (nachfolgend „Fahrschule“) und dem Fahrschüler.
Grundlage der Fahrausbildung sind:
der individuell abgeschlossene Ausbildungsvertrag in Textform (§ 126b BGB),
die jeweils gültige Preisliste,
diese AGB,
ggf. Zusatzvereinbarungen (z. B. zur Lernsoftware).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Die Fahrausbildung erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere:
dem Fahrlehrergesetz (FahrlG),
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
Die Fahrschule schuldet keinen bestimmten Prüfungserfolg, sondern eine ordnungsgemäße Ausbildung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Fahrausbildung umfasst:
theoretischen Unterricht,
praktischen Fahrunterricht,
die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung.
Art, Umfang und Dauer der Ausbildung richten sich nach den gesetzlichen Mindestanforderungen sowie nach den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.
Der Ausbildungsvertrag wird befristet für die Dauer von 12 Monaten ab dem Datum des Vertragsschlusses abgeschlossen.
Besteht der Fahrschüler innerhalb dieses Zeitraums die theoretische Fahrerlaubnisprüfung, verlängert sich der Ausbildungsvertrag automatisch um weitere 12 Monate, gerechnet ab dem Tag des Bestehens der theoretischen Prüfung, gebunden an den aktuell laufenden Prüfauftrag.
Unabhängig davon endet der Ausbildungsvertrag mit dem Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Wird von seitens des Fahrschülers beabsichtigt die Ausbildung nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit aktiv fortzusetzten, ist die Fahrschule berechtigt, einen Fortsetzungsgrundbetrag gemäß aktueller Preisliste zu erheben.
Zeiten, in denen die Ausbildung aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs der Fahrschule (z. B. Krankheit, behördliche Verzögerungen oder Prüfungsengpässe) nicht durchgeführt werden konnte, werden angemessen berücksichtigt.
Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgehängten bzw. ausgehändigten Preise.
Die Entgelte setzen sich insbesondere zusammen aus:
dem Grundbetrag,
den Entgelten für Fahrstunden,
den Entgelten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung,
ggf. gesonderten Entgelten für Zusatzleistungen.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist:
ist der Grundbetrag bei Vertragsschluss fällig,
sind Fahrstunden vor Antritt der jeweiligen Fahrstunde zu bezahlen,
sind Prüfungsentgelte sowie verauslagte Gebühren spätestens 3 Werktage vor dem Prüfungstermin fällig.
Preisänderungen sind zulässig, wenn sie frühestens 4 Monate nach Vertragsschluss wirksam werden und auf objektiven Kostensteigerungen beruhen (z. B. Kraftstoff-, Fahrzeug-, Versicherungs- oder Personalkosten).
Über Preisänderungen wird der Fahrschüler rechtzeitig informiert.
Bei wesentlichen Preisänderungen steht dem Fahrschüler ein Sonderkündigungsrecht zu, soweit die betroffenen Leistungen noch nicht erbracht wurden.
Terminabsprachen, Absagen sowie sonstige Erklärungen im Rahmen der Fahrausbildung können in Textform erfolgen.
Die Kommunikation per E-Mail oder Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) ist zulässig.
Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden.
Bei verspäteter oder fehlender Absage ist die Fahrschule berechtigt, das volle Fahrstundenentgelt als Ausfallentschädigung zu verlangen.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Verspätet sich der Fahrlehrer aus von ihm zu vertretenden Gründen, wird die ausgefallene Ausbildungszeit nachgeholt oder gutgeschrieben.
Verspätet sich der Fahrschüler, geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten.
Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 15 Minuten, besteht keine Verpflichtung seitens der
Fahrschule zur Durchführung der Fahrstunde.
Kann der Fahrschüler eine Fahrstunde krankheitsbedingt nicht wahrnehmen, ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ohne Vorlage eines ärztlichen Nachweises gilt die Fahrstunde als ausgefallen und wird berechnet.
Steht der Fahrschüler unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln oder bestehen begründete Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit, findet kein Unterricht statt.
In diesem Fall wird die Fahrstunde als ausgefallen berechnet.
Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen.
Die Fahrschule kann den Ausbildungsvertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
der Fahrschüler grob oder wiederholt gegen Anweisungen des Fahrlehrers verstößt,
die Ausbildung ohne triftigen Grund länger als 3 Monate unterbrochen wird,
die Fahrerlaubnisprüfung endgültig nicht bestanden wurde,
ein Täuschungsversuch bei einer theoretischen oder praktischen Prüfung festgestellt oder von der Prüfstelle bestätigt wird.
In diesen Fällen ist eine Rückerstattung bereits erbrachter und abgerechneter Leistungen ausgeschlossen.
Bei Beendigung des Ausbildungsvertrags werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet.
Nicht erbrachte Leistungen werden nicht berechnet.
Bereits geleistete Vorauszahlungen sind anteilig zu erstatten, soweit sie nicht erbrachte Leistungen betreffen.
Die Fahrschule kann dem Fahrschüler den Zugang zu einer externen Lernsoftware (Lern-App, z. B. „drive.buzz“) bereitstellen oder vermitteln.
Für die Bereitstellung und Freischaltung der Lern-App kann die Fahrschule ein gesondertes
Nutzungsentgelt gemäß aktueller Preisliste erheben.
Dieses Entgelt ist nicht Bestandteil des Grundbetrags.
Vertragspartner für die Nutzung der Lern-App ist ausschließlich der jeweilige Anbieter der Lernsoftware.
Es gelten dessen Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
Nach erfolgter Freischaltung des Zugangs ist eine Rückerstattung des Nutzungsentgelts ausgeschlossen, unabhängig vom weiteren Verlauf der Fahrausbildung.
Die Nutzung der Lernsoftware ist nur gegeben, solange die Gültigkeit eines Ausbildungsvertrages besteht oder nach Absprache mit der Fahrschule. Ein Anrecht auf die Nutzung der Lernsoftware nach Beendigung des Ausbildungsvertrages besteht nicht.
Die Haftung der Fahrschule richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung der Fahrschule Adam.
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule.
Ein Gerichtsstand am Sitz der Fahrschule wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
